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Was ist zu tun bei einem Autounfall in Spanien?

Was ist zu tun bei einem Autounfall in Spanien?

Die spanische Abwicklung durch die Versicherungsgesellschaft bei einem Autounfall unterscheidet sich in vielen Punkten von dem Verfahren in Deutschland. Im Folgenden haben wir einen Leitfaden erstellt, wie die Abwicklung vonstatten geht, was zu tun ist und wie sich am besten am Unfallort verhalten.

In Spanien übernimmt immer die eigene Versicherungsgesellschaft die Abwicklung des Schadens. Hierbei ist auch unwichtig, wer den Unfall verursacht hat.

 

Das sogenannte Convenio ist ein Bündnis der großen Versicherungsgesellschaften in Spanien. In diesem Bund wickeln die Versicherungen die Schäden untereinander ab.

 

In Spanien gibt es, wie in Deutschland auch, einen Europäischen Unfallbericht. Dieser nennt sich DAA.

 

Der DAA kann direkt am Unfallort ausgefüllt werden, wenn sich beide am Unfall beteiligten Parteien einig sind. Darin wird der genaue Unfallhergang beschrieben und die beide Beteiligten müssen unterschreiben. Sobald das geschehen ist, ist der Unfallbericht gültig und kann nicht mehr geändert oder zurückgezogen werden.

 

Verhalten am Unfallort:

 

Da die Polizei im Normalfall nur bei Personenschäden zum Unfallort kommt, verhalten sie sich in den anderen Fällen wie folgt:

 

Erkennen Sie nicht die Schuld am Unfall an. Gehen Sie beim Ausfüllen des Unfallberichts gewissenhaft vor und füllen Sie diesen genau aus. Jeder Fahrer füllt seine eigene Spalte, A oder B, aus. Die Ankreuzfragen werden aus Ihrer Sicht beantworten.

 
 

Sind sie sich mit der anderen Partei uneinig, dann schreiben Sie eine Anmerkung unter Punkt 14. Bei mehr als zwei beteiligten Fahrzeugen benutzen sie zwei Fragebögen.

 
 

Stellen Sie sicher, dass sie ein Exemplar behalten, welches Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.

 
 

Wir können Ihnen gerne eine deutsche Übersetzung des Formulars zusenden oder sie können sich diese in einem unserer Büros selbst abholen.

 
 

Auch wenn der Unfall von Ihrer Seite unverschuldet war, wird der Schaden an Ihrem Fahrzeug von einem Sachverständigen begutachtet, der Ihnen von Ihrer Versicherungsgesellschaft geschickt wird. Das hat Vor- und Nachteile.

 
 

Wie schnell die Abwicklung erfolgt, liegt daran, wie schnell der Schadensverursacher den Schaden bei seiner eigenen Versicherung meldet und seine Schuld eingesteht.

 
 

Es ist nicht nötig, dass sie sich mit einer fremden Versicherung in Verbindung setzen, da alle Schäden von Ihrer eigenen Versicherung abgewickelt werden. Werden Anwälte eingeschaltet, dauert die Abwicklung in der Regel recht lange.

 
 

Fehlen die Daten der anderen Partei, die am Unfall beteiligt war, insbesondere Marke des Autos und das Kennzeichen, so ist eine Reklamation so gut wie nicht ausführbar. Es gibt keinen Anspruch auf Wertverlust und Neuteile.

 
 

Bis auf wenige Ausnahmen, werden ebenfalls keine Mietwagenkosten erstattet. Die Schäden werden in der möglichst günstigsten Form ausgeglichen. Muss zum Beispiel ein Blechschaden repariert werden, so wird nicht das betroffene Teil ersetzt, sondern lediglich die Stelle des Schadens ausgebeult. Falls Sie weitere Fragen zum Thema Autounfall und Schadensabwicklung haben, beraten wir Sie gerne.

C1 Broker Versicherungsmakler: im Schadensfall vertreten wir Ihre Interessen.

Wir wissen wie schwierig die Verhandlung mit Versicherungsgesellschaften ist, besonders im Schadensfall. Deshalb haben wir bei C1 Broker (Ihr deutscher Versicherungsmakler in Spanien) eine eigene Schadensabteilung die sich um Ihre Interessen kümmert. Bei uns steht der Kunde im Mittelpunkt, nicht die Versicherungsgesellschaft. Haben Sie einen Schaden und es geht nicht weiter, wir informieren Sie über alles was Sie über die Schadensabwicklung in Spanien wissen müssen und über die möglichen und notwendigen Schritte. Kontakt C1 Broker® / Tel. (+34) 922 94 16 10 E-mail: info@c1broker.es

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